Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen
Der Vorstand ist sich einig: Sichtbarkeit und Agitation über unsere queere Bubble hinaus ist wichtig. Entsprechend haben wir uns – danke Max Krieg – an der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes von Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen beteiligt, sind hier doch gerade unsere älteren und ältesten Mitglieder betroffen.
Viele Personen leben trotz geringem Pflege-, bzw. Betreuungsaufwand im Heim, obwohl sie noch in einer eigenen Wohnung leben könnten. Grund: Mit der aktuellen Gesetzgebung reicht die Finanzierung mit Ergänzungsleistungen in den meisten Fällen nicht aus, um die Kosten einer ausreichend betreuten Wohnform zu decken. Eine im August 2018 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eingereichte Motion will diesen Missstand korrigieren.
Die Motion wurde von beiden Räten angenommen (im März 2019 vom Nationalrat und im Dezember 2019 vom Ständerat) und der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zu AHV sicherstellt.
Im Oktober letzten Jahres schickte der Bundesrat dann den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. In unserer Stellungnahme hoben wir besonders hervor, dass der Kreis der Leistungserbringer*innen im Gesetz möglichst so definiert werden sollte, dass auch NICHT institutionalisierte Leistungserbringer*innen (eben auch LGBTIQ-Vereine) die Betreuung leisten und entsprechend entschädigt werden können. Wir sind überzeugt, dass oft gerade institutionalisierte Leistungserbringer*innen zu wenig sensibilisiert sind, eine psychosoziale Begleitung und Betreuung zu leisten, welcher LGBTIQ-Menschen für ihr würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im angestammten Umfeld bedürfen. Gerade für LGBTIQ-Menschen ist ein sensibles Einfühlungsvermögen wichtig, litten doch viele zeitlebens unter Ausgrenzungen.