Staatsanwaltschaft gibt lesbischem Paar Recht
[Medienmitteilung, 17.3.24] Nachdem ein lesbisches Paar im Januar 2023 aus einer Bar in Baden geworfen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Baden jetzt Konsequenzen gezogen. Die beschuldigte Servicemitarbeiterin wurde wegen Diskriminierung zu einer Busse sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss auch die Prozess- und Anwaltskosten der Betroffenen übernehmen. Das Verfahren wird jedoch noch weiter andauern: Gegen den Strafbefehl wurde Einsprache erhoben.
«Die beiden Frauen haben alles richtig gemacht!» sagt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS). «Was in Baden vorgefallen ist, ist keine Frage der Meinungsfreiheit, sondern eine Diskriminierung eines lesbischen Paares, die strafbar ist.» In Zeiten von wachsendem Unmut gegenüber der queeren Community ist es besonders wichtig, dass Medien, Politik und Staat Haltung zeigen und sich auf die Seite von Betroffenen und ihren Rechten stellen.
Die Erweiterung der Antidiskriminierungs-Strafnorm auf sexuelle Orientierung trat 2020 nach einem gewonnenen Referendum in Kraft. Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross, sagt: «Wie dieser Fall leider zeigt, erfahren Lesben, Bisexuelle und Schwule in der Schweiz noch immer Diskriminierung. Dank diesem Gesetz können wir uns endlich wehren. Gleichzeitig sind die Strafverfolgungsbehörden gefordert, bei diesen Offizialdelikten hinzuschauen und betroffene Personen mit viel Fingerspitzengefühl zu unterstützen.»