Bundesrat erhöht finanzielle Unterstützung zum Schutz von queeren Menschen
Der Bundesrat hat entschieden, die finanzielle Unterstützung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu erhöhen – u.a. auch für Menschen der queeren Gemeinschaft. Damit leistet der Bundesrat auch zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Schutz der gefährdeten Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen in der Schweiz.
Der Bundesrat sieht vor, das jährliche Budget für die Finanzhilfen für die Jahre 2026 und 2027 befristet auf 6 Mio. Franken zu erhöhen, bevor der Betrag 2028 wieder auf 5 Mio. Franken sinkt, wie in den Jahren 2024 und 2025. Die temporäre Erhöhung ist aus den folgenden Gründen notwendig:
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Aufgrund der angespannten Sicherheitslage haben die eingereichten Gesuche für die finanzielle Beteiligung an Schutzmassnahmen die verfügbaren Mittel zuletzt deutlich überstiegen. Mit der temporären Budgeterhöhung für 2026 und 2027 soll dem gestiegenen Schutzbedürfnis von gefährdeten Minderheiten Rechnung getragen werden.
- Der Nachrichtendienst des Bundes entscheidet basierend auf einer Bedrohungsbeurteilung, bei welchen Minderheiten ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Aktuell trifft dies bei jüdischen und muslimischen Organisationen sowie der LGBTQ+ Gemeinschaft zu. Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage ist bei allen drei Gemeinschaften vermehrt mit Anträgen zu rechnen.
Gestiegenes Sicherheitsbedürfnis
Der Bund kann seit dem 1. November 2019 gestützt auf der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen. Mithilfe dieser Finanzhilfen sollen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden, um die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen zu schützen.
Die Gesuche werden von einer Begleitgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol) geprüft und nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz priorisiert.
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 14. Mai 2025
