Einen PACS für die Schweiz

Im Juni 2022 reichte Nationalrat Andrea Caroni (FDP) die parlamentarische Initiative «Einen PACS für die Schweiz» ein. Damit sollen die Rechtsgrundlagen für einen «Pacte civil de solidarité» (PACS) geschaffen werden.
Unsere Rechtsordnung kennt zwei Formen von Beziehungen: Am oberen Ende der Skala die Ehe (und bislang auch die eingetragene Partnerschaft). Am unteren Ende der Skala das (nahezu ungeregelte) Konkubinat. Im Vergleich zum Konkubinat soll der PACS aber mehr Rechtssicherheit und Schutz bieten.
Nach ebenso bewährtem Vorbild verschiedener Kantone (NE und GE) sowie anderer Länder (etwa Frankreich) möchte diese parlamentarische Initiative Paaren ergänzend eine dritte, mittlere Option anbieten: Eben einen PACS, einen «Pacte civil de solidarité». Wie Ehe und Konkubinat soll auch diese dritte Möglichkeit allen Personen unabhängig ihres Geschlechts offenstehen.
Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf
Am 23. April 2026 hat die Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf für ein Gesetz zur Schaffung eines PACS angenommen und entschieden, dazu eine Vernehmlassung zu eröffnen. Die Frist zur Teilnahme an dieser Vernehmlassung läuft nun ab.
Nebst den queeren Dachverbänden Pink Cross, LOS und TGNS haben sich auch die drei queerAltern-Vereine in Basel, Bern und Zürich an der Vernehmlassung beteiligt.
Grundsätzlich begrüssen die queerAltern-Vereine die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts zwischen Ehe und Konkubinat ausdrücklich – besonders natürlich, dass der PACS allen Personen unabhängig von ihrem Geschlecht offensteht: Es ist selbstverständlich, dass die Möglichkeit, eine formelle Lebenspartnerschaft einzugehen, weder vom Geschlecht noch von der sexuellen Orientierung der Partner*innen abhängt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der PACS gegenüber einem blossen Konkubinat einen spürbaren rechtlichen Mehrwert bietet. Wer sich bewusst für eine staatlich registrierte Partnerschaft entscheidet und damit gegenseitige rechtliche Verantwortung übernimmt, soll sich darauf verlassen können, dass diese Entscheidung auch in zentralen Lebensbereichen rechtliche Wirkungen entfaltet. Der Vorentwurf bleibt diesbezüglich teilweise zu zurückhaltend. Dies gilt insbesondere für den Schutz beim Tod eines Partnermenschen und teilweise für die soziale Absicherung. Gerade in diesen Bereichen bestehen in der Praxis erhebliche Schutzbedürfnisse.
Einen PACS für mehr als zwei Personen
Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht davon aus, dass ein PACS zwischen zwei Personen begründet wird. Die gesellschaftliche Realität kennt jedoch auch auf Dauer angelegte Beziehungs- und Verantwortungsgemeinschaften von mehr als zwei erwachsenen Personen.
Die Einführung eines neuen Rechtsinstituts für formalisierte Lebensgemeinschaften bietet doch beste Gelegenheit, diese Möglichkeit zumindest mitzudenken. Ein modernes Familien- und Partnerschaftsrecht sollte nicht ausschliesslich von der traditionellen Zweierbeziehung ausgehen, sondern gesellschaftliche Entwicklungen und unterschiedliche Formen gegenseitiger Verantwortung angemessen berücksichtigen.
Und gerade für die Mitglieder der drei queerAltern-Vereinen wichtig: Ebenfalls nicht geregelt ist, ob eine PACS-Gemeinschaft im Pensionsalter zwei AHV-Beiträge erhält oder ob eine gemeinsame Rente – eine «Ehepaarrente», also zwei getrennte Renten, die aber auf maximal 150 Prozent der Maximalrente begrenzt ist – ausbezahlt wird. Und falls eine PACS-Gemeinschaft aus mehr als zwei pensionierten Personen besteht, entsteht nochmals eine neue Situation.
Die steuerliche Behandlung des PACS im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Gleichwohl sollte die Einführung eines schweizweit geregelten PACS zum Anlass genommen werden, die Kantone ausdrücklich zu einer angemessenen Berücksichtigung dieses neuen Rechtsinstituts aufzufordern, denn es erscheint sachlich nicht überzeugend, wenn eine staatlich registrierte Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftssteuer gleich behandelt wird wie eine beliebige Drittbeziehung.
Wir sind nun gespannt, was von den Vorschlägen der queerAltern-Vereinen und den queeren Dachorganisationen im definitiven Gesetz umgesetzt wird – gerade sicherlich, ob die Möglichkeit geschaffen wird, dass mehr als zwei Personen «pacsen» können.
Daniel Frey, Co-Präsident queerAltern Bern

