Ständerat lässt Diskriminierung von lesbischen, schwulen und bisexuelle Menschen am Arbeitsplatz weiter zu

Wer wegen seiner sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz diskriminiert wird, bleibt weiterhin ungenügend geschützt. Der Ständerat hat die Motion 23.3238 «Gleichstellungsgesetz präzisieren» mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt und lässt damit eine seit Jahren bekannte Rechtslücke bestehen. Die LOS, Pink Cross, TGNS und Network kritisieren den Entscheid, mit dem die Arbeitswelt leider für viele Menschen weiterhin ein unsicherer Ort bleiben wird.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet Benachteiligungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Das Bundesgericht hielt jedoch 2019 fest, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung nicht darunterfallen. Gerade dieser Schutz wäre aber für lesbische, schwule und bisexuelle Arbeitnehmende wichtig, damit sie am Arbeitsort oder bei der Anstellung nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
«Alle Menschen sollten sich auch am Arbeitsplatz sicher fühlen und wirksam gegen Diskriminierung vorgehen können», sagt Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross. «Der Entscheid des Ständerates ist enttäuschend, weil das Problem längst bekannt ist und heute eine gezielte Lösung auf dem Tisch lag».
Betroffene erleben die Diskriminierung heute
Besonders deutlich wird die Rechtslücke bei Lesben und bisexuellen Frauen, deren Diskriminierungserfahrungen häufig von Sexismus und Homophobie gleichzeitig geprägt sind. «Die Lebensrealität hält sich nicht an juristische Kategorien», sagt Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz LOS. «Wer im Berufsleben diskriminiert wird, braucht einen wirksamen Schutz – unabhängig davon, ob die Benachteiligung auf Geschlecht oder sexueller Orientierung beruht.»
Bevölkerung ist beim Diskriminierungsschutz weiter
Auch gesellschaftlich hätte die Präzisierung breite Rückendeckung gehabt. Gemäss einer repräsentativen gfs-Umfrage aus dem Jahr 2025 befürworten 84 Prozent der Schweizer Bevölkerung eine entsprechende Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Die Zustimmung zieht sich durch die Wählerschaften sämtlicher grosser Parteien.
Gemäss einer Medienmitteilung

