Petition fordert kantonales Verbot von Konversionspraktiken im Kanton Bern

Eine neue Petition fordert den Regierungsrat des Kanton Bern auf, Konversionspraktiken ausdrücklich zu verbieten und die sexuelle Selbstbestimmung queerer Menschen gesetzlich zu schützen. Die Petition wird von zahlreichen queeren Organisationen getragen und reagiert auf die ablehnende Antwort des Regierungsrates zur Motion 240-2021.
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass Konversionspraktiken «aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sind». Er bestätigt auch, dass solche Angebote auch im Kanton Bern existieren, da sie «in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, abgeschirmten Umfeld stattfinden». Trotz dieser klaren Einschätzung lehnte der Regierungsrat die Motion ab und sieht den Bund in der Verantwortung.
Die Initiant*innen der Petition (hab queer bern, InterAction Schweiz, Pink Cross, LOS, Keschet Schweiz, queerAltern Bern, BernPride und Queeramnesty Switzerland) kritisieren diese Haltung: «Der Regierungsrat selbst sagt, dass Konversionspraktiken gefährlich und fachlich unhaltbar sind. Darum darf der Kanton nicht einfach wegschauen! Andere Kantone wie Genf, Basel-Stadt und Zürich zeigen, dass kantonale Lösungen möglich sind».
→ hier die Petition unterschreiben
Konversionspraktiken gelten international als schädlich und traumatisierend. Sie verletzen die Würde und Identität der Betroffenen und treffen besonders Jugendliche und junge Erwachsene in einer sensiblen Lebensphase.
Die Petition fordert den Kanton Bern auf:
- ein kantonales Verbot von Konversionspraktiken zu erlassen,
- die sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich zu schützen,
- Beratungs- und Coachingangebote klar zu regulieren,
- Prävention und Aufklärung zu stärken,
- Betroffene wirksam zu unterstützen.

