Erleichterte Adoption: Ein wichtiger Schritt für Regenbogenfamilien
Die LGBTIQ+-Dachorganisationen Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Dachverband Regenbogenfamilien, Pink Cross und Transgender Network Switzerland (TGNS) begrüssen die Entscheidung der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches zur erleichterten Stiefkindadoption einzutreten. Dieser Entscheid eröffnet die Möglichkeit, den im September 2025 publizierten Entwurf des Bundesrats weiter zu verbessern.
Heute gilt: Wenn in einer Regenbogenfamilie ein Kind von zwei Wunsch-Eltern geplant und in die Wunschfamilie hineingeboren wird – etwa durch eine private Samenspende – wird nur der biologische Elternteil rechtlich anerkannt. Der zweite Elternteil ist mit einem oft jahrelangen Adoptionsverfahren konfrontiert, das mit einer obligatorischen einjährigen Pflegezeit und aufwändigen und teils sehr eingreifenden behördlichen Abklärungen verbunden ist. Während dieser Zeit bleibt das Kind rechtlich ungenügend geschützt, was seine Stellung etwa bei einer Trennung der Eltern oder dem Tod eines Elternteils gefährdet.
Die vorgeschlagene Reform des Bundesrates verzichtet zwar auf die Pflicht zur einjährigen Pflegezeit – ein längst überfälliger Schritt –, lässt jedoch andere zentrale Anpassungen vermissen. Tamara Funiciello, Nationalrätin und Mitglied der RK-N sowie des Vorstands der Lesbenorganisation Schweiz, erläutert die heutige Entscheidung der Kommission: «Wir behandeln nicht die Frage, ob es Regenbogenkinder geben soll oder nicht. Es gibt sie, das ist ein Fakt. Die Frage, die sich stellt, ist, welche Rechte und Absicherungen diese Kinder haben. Es kann nicht sein, dass Kinder aufgrund des Geschlechts ihrer Elternteile unterschiedliche Rechte und Absicherungen haben. Mit dieser Vorlage können und sollten wir das ändern.»
«Gleiche Rechte für alle Kinder jetzt!»
Carmen Skalsky, dreifache Co-Mutter und Vorstandsmitglied des Dachverbands Regenbogenfamilien, hofft auf «eine echte administrative Vereinfachung». Auch Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der LOS, kritisiert die aktuelle Praxis: «In Zürich müssen Betroffene mindestens 23 Dokumente einreichen – darunter Gesundheits- und Einkommensnachweise sowie mehrere persönliche Schreiben zu Biographie, Beweggründen und aktueller Lebenssituation. Eine derart umfassende Eignungsprüfung ist für gemeinsame Wunscheltern unangemessen und diskriminierend.»
Die LGBTIQ+- Organisationen fordern mit Nachdruck, dass in der Gesetzesvorlage zusätzliche Vorgaben festgelegt werden, um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, betont: «Die Rechtskommission muss die Versäumnisse des Bundesrats korrigieren und sicherstellen, dass Kinder so schnell und unbürokratisch wie möglich einen vollständigen rechtlichen Schutz erhalten.»
Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS, ergänzt: «Das Kindeswohl verlangt die Anerkennung beider Elternteile ab Geburt. Eine originäre Elternschaft sollte für alle Wunsch-Eltern vorgesehen sein.» Nur so sind grundlegende Rechte des Kindes wie Name, Staatsangehörigkeit, elterliche Sorge, Unterhalt, Sozialleistungen und Erbansprüche gewährleistet.
Die LGBTIQ+-Organisationen begrüssen das positive Signal der RK-N. Dieser Schritt ermöglicht es dem Parlament, über den Entwurf des Bundesrats hinauszugehen und endlich allen Kindern denselben rechtlichen Schutz zu garantieren, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder dem Familienmodell ihrer Eltern.
Medienmitteilung vom 10. Oktober 2025
