Bundesrat verabschiedet den ersten nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber queeren Personen

Der Bundesrat will lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und andere queere Menschen besser vor Hassverbrechen und Gewalt schützen. Zu diesem Zweck hat er den ersten nationalen Aktionsplan verabschiedet, der drei Handlungsfelder umfasst: Unterstützung und Schutz der Opfer, Prävention sowie Monitoring.
Dabei stellt der Bundesrat in einer Medienmitteilung klar, dass zwar in den letzten Jahren in der Schweiz bedeutende Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung und die Rechte von queeren Personen erzielt wurden, aber trotz dieser gesetzlichen Fortschritte der Alltag von queeren Personen nach wie vor von Diskriminierung und Erfahrungen verbaler, physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt geprägt ist.
Niemand darf in der Schweiz aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen Diskriminierung oder Gewalt erfahren. Und mit der Lancierung des «Aktionsplans gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen 2026–2030» will der Bundesrat ein sichereres und respektvolleres Umfeld für queere Personen schaffen, indem er ihren Schutz vor Gewalt und Anfeindungen stärkt und damit letztlich die Sicherheit der gesamten Gesellschaft verbessert.
Der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erarbeitete Aktionsplan ist in drei Handlungsfelder gegliedert – Unterstützung und Schutz, Prävention sowie Monitoring – und umfasst zwölf Massnahmen. Dabei handelt es sich einerseits um pragmatische und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen, wie die Durchführung einer Weiterbildungsveranstaltung zum Umgang mit queeren Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind, die Aktualisierung der bestehenden Unterlagen zum Thema LGBTIQ im Sport und eine verstärkte Sichtbarkeit.
Zum anderen zielt der Plan darauf ab, den Schutz und die Gleichstellung von queeren Personen dauerhaft in der institutionellen und gesellschaftlichen Praxis zu verankern, insbesondere durch einen verbesserten Zugang zu Notunterkünften und Hilfsstrukturen für gewaltbetroffene Personen, Massnahmen zur Prävention von Gewalt im Sport oder auch die landesweite Einführung eines Meldetools für Gewalt und Hate Crimes.
Das EBG koordiniert die Umsetzung und Überwachung des Aktionsplans. Nach dessen Abschluss im Jahr 2030 wird Bilanz gezogen und eine mögliche Verlängerung geprüft.
Der Aktionsplan ist in Erfüllung des Postulats 20.3820 «Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche Hate Crimes» von Angelo Barrile (SP) entwickelt worden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) wurde beauftragt, ab 2024 queere Themen in der Bundesverwaltung zu behandeln und den nationalen Aktionsplan zu erarbeiten – u.a. zusammen mit unseren vier Dachorganisationen Pink Cross, LOS, TGNS und InterAction.
Die Reaktion auf den Aktionsplan unserer Dachverbände
Mit einer gemeinsamen Medienmitteilung reagieren die vier Dachorganisationen positiv auf den Aktionsplan – aber: «Ein Meilenstein, aber noch nicht ausreichend».
«Die Schweiz positioniert sich als Schirmherrin in Sachen Sicherheit und Gleichstellung. Die Organisationen begrüssen diese Positionierung, äussern jedoch grosse Besorgnis über das Fehlen verbindlicher Massnahmen und einer nachhaltigen Finanzierung für die wirksame Umsetzung des Aktionsplans. Ohne einen verbindlichen Rahmen, pro-aktiven Schutz vor koordinierten oder kollektiven Attacken und ausreichende Mittel laufen die erklärten Ziele Gefahr, rein symbolisch zu bleiben.»
Laut dem neusten Bericht der LGBTIQ-Helpline wurden in einem einzigen Jahr 309 Hassverbrechen registriert. Diese alarmierenden Zahlen zeigen deutlich, dass Gewalt gegen queere Personen kein Randphänomen ist und dass die Reaktion des Bundes der Herausforderung angemessen sein muss, wenn er wirklich «die Zahl der Fälle von Gewalt und Hassverbrechen gegen die LGBTIQ-Gemeinschaft reduzieren» will.
Die Dachverbände erinnern auch daran, dass die Empfehlungen an die Kantone unbedingt verbindlichen Charakter haben müssen. In einem föderalistischen System kann die Bekämpfung von Gewalt und Hassverbrechen nicht allein vom Wohlwollen der Kantone abhängen. «Trans Personen sind heute besonders von Hassreden und Gewalt betroffen, individuell und auch kollektiv. Nur die Symptome zu behandeln und Erste Hilfe zu leisten wird nicht genügen, wenn ständig nationale und kantonale Attacken abgewehrt werden müssen», erklärt Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS.
Auch begrüssen Pink Cross, LOS, TGNS und InterAction die erklärte Absicht, NGOs mit Fachkompetenz in die Umsetzung des Aktionsplans einzubeziehen. Diese Einbeziehung ist nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar. Seit vielen Jahren übernehmen NGOs einen Grossteil der Arbeit in den Bereichen Prävention, Opferhilfe, Dokumentation und Sensibilisierung – Aufgaben, die eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes und der Kantone fallen. «Nun ist es entscheidend, dass diese Arbeit in alle Phasen der Umsetzung des Aktionsplans einbezogen und angemessen finanziert wird», sagt Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross.
Der Bundesrat ist nun aufgefordert, den Aktionsplan durch verbindliche Massnahmen eine nachhaltige Finanzierung und eine pro-aktive Strategie zum Umgang mit koordinierten Attacken zu verstärken, damit die Bekämpfung von Hassverbrechen und Gewalt gegen queere Personen ein sicheres Fundament erhält.

