Vereinfachte Stiefkindadoption: der Nationalrat will Regenbogenfamilien besser schützen

Der Nationalrat hat sich am vergangenen Montag, 2. März 2027 mit 121 zu 55 Stimmen deutlich für die erleichterte Stiefkindadoption ausgesprochen. Die LGBTIQ+ Dachverbände Lesbenorganisation Schweiz (LOS), der Dachverband Regenbogenfamilien, Pink Cross und Transgender Network Switzerland (TGNS) freuen sich über diesen wichtigen Fortschritt für zahlreiche Familien in der Schweiz. Mit dem vereinfachten schnelleren Verfahren werden die Kinder in Regenbogenfamilien endlich besser geschützt.
Auch wenn bei Regenbogenfamilien von Beginn an zwei Wunschelternteile vorhanden sind, muss in zahlreichen Fällen ein Elternteil ein aufwändiges Adoptionsverfahren durchlaufen. Mit der vorgeschlagenen Reform wird die einjährige Pflegefrist vor Einreichung des Adoptionsgesuchs gestrichen, was das Verfahren wesentlich verkürzt. Diese Änderung entspricht einer langjährigen Forderung der Regenbogenfamilien. Der Nationalrat will die Anforderungen an die Prüfung des Kindeswohls so anpassen, dass die Abklärungen auf das Notwendige reduziert werden, damit das Adoptionsverfahren zum Wohl des Kindes möglichst schnell erfolgen kann. Zudem möchte er ermöglichen, dass das Adoptionsgesuch bereits vor der Geburt eingereicht werden kann, sowie rückwirkend Geltung ab dem Zeitpunkt der Geburt erhält.
In der Praxis bedeutet dies ein deutlich kürzeres und weniger demütigendes Verfahren, bei dem die Kinder schneller durch zwei Elternteile abgesichert sind. Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der LOS, zeigt sich erfreut: «Wir haben im Dezember eine Umfrage unter Regenbogenfamilien durchgeführt, die ihre eigenen Kinder adoptieren mussten. Das Fazit ist eindeutig: Die Verfahren sind nicht nur extrem belastend und langwierig, sondern auch willkürlich, da sie vom Wohnsitzkanton abhängen. Wir mussten zudem feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen massiv sind – in einigen Kantonen ist ein Abschluss innerhalb von zwei Monaten möglich, während andere 30 Monate benötigen. Diese diskriminierende Situation ist untragbar und wird sich nun glücklicherweise ändern.»
Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, begrüsst den Entscheid: «Gemäss Menschenrechtskonvention haben alle Familien das Recht auf Achtung ihres Familienlebens. Das muss auch für alle Regenbogenfamilien gelten. Der Nationalrat hat heute einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht, damit das Kind grundlegende Rechte erhält wie etwa den Familiennamen, das Bürgerrecht, die elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche sowie Sozialversicherungs- und Erbansprüche».
Die LGBTIQ-Organisationen rufen den Ständerat nun auf, der ergänzten Revisionsvorlage ebenfalls zuzustimmen. «Der Nationalrat sendet ein starkes positives Signal: Er erkennt die Notwendigkeit an, die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien zu verbessern und den Schutz der Kinder rasch zu gewährleisten – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder der Art der Zeugung durch die Eltern. Es ist nun entscheidend, dass der Ständerat denselben Weg einschlägt», ergänzt Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS.
Hintergrund
Wenn heute ein Kind in eine Regenbogenfamilie mit zwei Wunscheltern hineingeboren wird (beispielsweise bei einer privaten Samenspende), wird rechtlich gesehen nur der biologische Elternteil ab Geburt anerkannt. Der andere Elternteil muss – je nach Umständen – jahrelang warten, bis das Kindesverhältnis durch ein komplexes Adoptionsverfahren begründet wird. Dies umfasst insbesondere ein obligatorisches einjähriges Pflegeverhältnis sowie einschneidende Eignungsprüfungen und Abklärungen durch die Behörden. Während dieser Zeit bleibt das Kind ungenügend geschützt, da es nur einen rechtlichen Elternteil hat. Dies gefährdet die Sicherheit des Kindes und der Familie im Falle einer Trennung, eines Todesfalls oder anderer Schicksalsschläge.
Gemeinsame Medienmitteilung der Lesbenorganisation Schweiz (LOS), dem Dachverband Regenbogenfamilien, Pink Cross und Transgender Network Switzerland (TGNS)

